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Aktuelles

03.07.2020 | Sind 10,45 Euro/Stunde genug zum Leben?

Mindestlohn muss Mindestschutz bieten

Zuerst die „gute“ Nachricht: Die Mindestlohnkommission hat beschlossen, der Bundesregierung zu empfehlen, den Mindestlohn bis Juli 2022 in vier Stufen auf 10,45 Euro/Stunde zu steigern.

Ist das ein Erfolg für die Beschäftigten? Zwar ist die durchschnittliche jährliche Erhöhung des Mindestlohns gegenüber den letzten fünf Jahren deutlich angestiegen, aber 10,45 Euro/Stunde ist schon jetzt bei weitem zu wenig zum Leben. Und das Ziel ist noch 24 Monate entfernt!

Aus der geplanten Erhöhung ergibt sich für eine Vollzeitbeschäftigung ein Bruttolohn von rund 1.800 Euro bzw. in Lohnsteuerklasse I ein Nettolohn von rund 1.300 Euro. Hiervon ist schon jetzt der Lebensunterhalt in Städten wie Hamburg schwer zu bestreiten; eine zusätzliche Altersvorsorge, die bei der zu erwartenden Rente notwendig wäre, ist nicht leistbar.

„Wir wollen, dass Menschen, die in Vollzeit arbeiten, auch davon leben können und kein Geld mehr vom Staat brauchen", sagt Saskia Esken als Co-Vorsitzende der SPD. "Der Mindestlohn muss einen Mindestschutz bieten. Das tut er derzeit nicht, und das wird er auch mit der nun empfohlenen Erhöhung nicht tun." Auch wir waren und sind der Meinung, dass der Mindestlohn so nicht ausreicht und mindestens bei 60% des mittleren Lohns in Deutschland liegt.

Bereits im Mai 2018 wurde der „Hamburger Mindestlohn“ von 12 Euro/Stunde von der Bürgerschaft beschlossen. Die AfA Hamburg hat sich damals der ver.di-Petition für einen bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn in der Höhe von 12 Euro/Stunde ab dem 1. Januar 2021 angeschlossen.

Vor diesem Hintergrund ist die jetzt beschlossene Steigerung des Mindestlohns kaum mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Gute Arbeit braucht guten Lohn!

Wir erwarten, dass die Mindestlohnkommission ihre Entscheidung nachbessert und dass die SPD Fraktion und Parteispitze im Herbst bei der Überprüfung des Mindestlohngesetzes klare Kante zeigen und sich für einen höheren Mindestlohn und -wenn nötig- für eine Änderung des gesetzlichen Spielraums einsetzen.