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Wer wir sind. Was wir wollen. Was wir tun. Die AfA stellt sich vor.
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Arbeitsgemeinschaft für Arbeit
Die AfA ist die größte und mitgliederstärkste Arbeitsgemeinschaft in der SPD. Hier engagieren sich politisch interessierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Gewerkschafter, Betriebs- und Personalräte, Jugend- und Auszubildendenvertreter und gewerkschaftliche Vertrauensleute.
Ihr gemeinsames Ziel: In und mit der SPD für die Schaffung existenzsichernder und sozial abgesicherter Arbeitsplätze einzutreten, die Errungenschaften unseres gewachsenen Sozialstaates zu sichern und den Herausforderungen in Wirtschaft und Arbeitswelt anzupassen.
AfA-Gruppen gibt es in einzelnen Unternehmen oder für ganze Branchen, sei es bei Post und Bahn, der Chemie- und Metallindustrie oder im Dienstleistungsbereich.
Wer bildet die AfA?
Die in Betrieben und Verwaltungen tätigen sozialdemokratischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bilden die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD. Vorübergehend oder endgültig aus dem Arbeitsleben ausgeschiedene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehören ebenfalls dieser Arbeitsgemeinschaft an.
Die Aufgaben der AfA
- Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben und Verwaltungen mit der Politik und den Zielen der Partei vertraut zu machen und die Partei durch die Gewinnung neuer Mitglieder zu stärken.
- Die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der politischen Willensbildung zur Geltung zu bringen und die politische Mitarbeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu stärken.
- Die aktive Mitarbeit der sozialdemokratischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräten und Sozialorganisationen zu fördern.
- Die in Betrieben, Unternehmen und Verwaltungen gewählten Arbeitnehmervertretungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen.
- Die Partei zu unterstützen, in Betrieben und Verwaltung eine Betriebsorganisation und ein Vertrauensleute-Netz aufzubauen.
Der Aufbau der Hamburger AfA
In der Hamburger AfA kann man nach Wohnort-Zugehörigkeit oder nach der Betriebsadresse in einer „Kreis-AfA“ aktiv sein. Man kann sich auch einer Betriebsgruppe bzw. Branchengruppe anschließen oder sich als Vertrauensfrau / Vertrauensmann einer Gewerkschaft in die AfA einbringen.
Die aktiven AfA-Mitglieder der Hamburger AfA wohnen in Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen.
Der Hamburger AfA-Landesvorstand setzt sich aus dem Vorsitz, zwei Stellvertretungen und neun Beisitzer*innen zusammen. Er wird alle zwei Jahre von den AfA-Landesdelegierten gewählt.
Die AfA-Landesdelegierten werden alle zwei Jahre in den AfA-Gliederungen neu gewählt. Diese setzen sich in Hamburg aus drei Gruppen zusammen:
In jeder „Kreis-AfA“ in Hamburg werden 3 AfA-Landesdelegierte gewählt; in der Summe also 21 Mandate für die AfA-Landesdelegiertenversammlung.
Die AfA-Betriebsgruppen erhalten in der Summe ebenfalls 21 Mandate für die AfA-Landesdelegiertenversammlung. So lange es, wie gegenwärtig, nicht mehr als sieben AfA-Betriebsgruppen gibt, erhält jede 3 Mandate. Sollten sich weitere Gruppen gründen, würde jede 1 Grund-Mandat erhalten und die restlichen Mandate würden anhand der aktiven Mitglieder verteilt werden.
Auch den AfA-Gewerkschaftsgruppen stehen in der Summe 21 Mandate für die AfA-Landesdelegiertenversammlung zu. Hier werden die Mandate wie folgt aufgeteilt: Jede DGB-Gewerkschaft und der DBB erhalten jeweils 1 Grund-Mandat. Die restlichen Mandate werden anhand der gemeldeten Gewerkschaftsmitglieder verteilt.
Bei den Organisationswahlen der AfA-Gliederungen können auch Personalvorschläge für den AfA-Landesvorstand, für Delegierte zur AfA-Bundeskonferenz und für Gastdelegierte zum SPD-Landesparteitag gemacht werden.
Die AfA-Gliederungen selbst sind für den SPD-Landesparteitag nicht antragsberechtigt. Die Anträge werden zur AfA-Landesdelegiertenversammlung eingereicht; diese wird einberufen, wenn ausreichend Anträge vorliegen.