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Aktuelles

18.05.2020 | Resolution der AfA Hamburg

Hilfe für die Beschäftigten der Aviation Handling Services!

Die AfA Hamburg fordert die Mitglieder des Hamburger SPD-Landesvorstandes und die Mitglieder der SPD-Bürgerschaftsfraktion auf, sich auf allen Ebenen dafür einzusetzen, dass die Beschäftigten der Aviation Handling Services GmbH (AHS) bei den Regelungen zum Kurzarbeitergeld entweder den Beschäftigten der Freien und Hansestadt Hamburg oder den Beschäftigten des „Hamburg Airport Helmut Schmidt“ gleichgestellt werden.

Die Kolleginnen und Kollegen der AHS sind Teil des gesamten Flughafenbetriebs. Es kann nicht sein, dass die AHS-Beschäftigten, die ohnehin im Vergleich geringe Gehälter erhalten, jetzt die schlechtesten Kurzarbeitsgeld-Bedingungen haben.

Denn während die Muttergesellschaften, wie die Flughäfen Hamburg und Hannover, vorbildliche Betriebsvereinbarungen mit den Betriebsräten abgeschlossen haben, die das Kurzarbeitergeld z. T. bis auf 95% aufstocken, ähnlich den Regelungen im Öffentlichen Dienst, sollen die Beschäftigten der AHS lediglich die 60% gesetzliches Kurzarbeitergeld erhalten. Für einen großen Teil der Beschäftigten bedeutet dies den Rückfall auf ALG II bzw. Grundsicherung. Das ist nicht hinnehmbar!

Hintergrund:

Die AHS ist eine Dienstleistungsgesellschaft für Fluggesellschaften. Zu Beginn des Jahres 2000 veräußerten die damaligen Gesellschafter ihre Geschäftsanteile an die Flughafengesellschaften in Hamburg, Hannover und Bremen. Heute gibt es sieben Anteilseigner, z. T. über Partnerunternehmen und Beteiligungen. Fakt ist, dass die Hamburger Flughafengesellschaft zusammen mit der Flughafengesellschaft Hannover der maßgebliche Anteilseigner an der AHS ist.

Der Hamburger Flughafen gehört zu 51% (über die Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH) der Freien und Hansestadt Hamburg. Er heißt seit 2016 „Hamburg Airport Helmut Schmidt“ und ist nicht nur der älteste Flughafen, sondern zählt zu den fünf größten Flughäfen in Deutschland.